
Voraussetzungen für die Soziotherapie
Diese Hilfe ist für Patienten geeignet, die an einer schizophrenen Psychose oder an einer schweren Depression mit psychotischen Symptomen leiden.
Die Soziotherapie wird von der Krankenkasse finanziert und muss von einem zugelassenen Facharzt für Psychiatrie verordnet werden. Zur Orientierungshilfe können 5 Probestunden genutzt werden oder es können direkt 30 Therapieeinheiten verordnet werden. Der Behandlungsumfang umfasst maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren.
Ist es jemanden nicht möglich, selbständig den Facharzt aufzusuchen, kann der Hausarzt zunächst 3 Behandlungen Soziotherapie verschreiben. Mit Hilfe der soziotherapeutischen Behandlung kann daraufhin die Begleitung zum Facharzt sichergestellt werden.
Information und Behandlung:
Die Soziotherapie kann direkt vom Arzt verschrieben werden oder ein Mitarbeiter der
soziotherapeutischen Praxis ist bei der Antragstellung behilflich. Ein soziotherapeutischer Behandlungsplan wird gemeinsam mit dem Arzt, Patient und Mitarbeiter der Soziotherapie erstellt und die Behandlung beginnt nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
Ansprechpartner:
Reinhard kl. Arkenau
Dipl. Sozialarbeiter/ -pädagoge
Soziotherapeut
Auguststr. 90
26121 Oldenburg
Tel.: 0441- 776800
reinhard.kleine.arkenau@rehaverbundol.de