Berufs- u. Arbeitsförderung
Berufs- und arbeitsfördernde Hilfen können Sie je nach Hilfebedarf im Rahmen der Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine Unterstützung von Bildungsträgern, Einrichtungen der Berufseingliederung oder spezialisierten Einrichtungen wie Berufsförderung- bzw. Berufsbildungswerke erhalten. Voraussetzung hierfür ist Ihre Erwerbsfähigkeit.
In unseren spezialisierten Einrichtungen Rehabilitationszentrum RPK Oldenburg. und ProTechna anerkannte Werkstätten für seelisch behinderte Menschen können Sie eine Förderung erhalten, sofern Sie von einer seelischen Behinderung bedroht bzw. betroffen sind und diese Hilfen im Rahmen der Wiederherstellung Ihrer Erwerbs- bzw. Arbeitsfähigkeit benötigen. Diese Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie eine
Eingliederung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen wollen
oder einen ggf. auch
dauerhaften beschützten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz suchen.
Sofern eine
Schwerbehinderung vorliegt, können Sie auch Förderleistungen der Arbeitseingliederung mit Hilfe des
Berufsbegleitenden Dienstes (BbD) nach dem Schwerbehindertenrecht erhalten. Zuständig ist das Integrationsamt. Auch hier besteht die Voraussetzung, dass Sie zumindest teilweise erwerbsfähig sein sollten (mehr als 3 Std. täglich).
Unser Rehabilitationszentrum verfügt über ein umfassendes und differenziertes Förderangebot für Teilnehmer, die aufgrund einer psychischen Erkrankung längerfristig von seelischer Behinderung betroffen sind. Unser Ziel ist hierbei,
möglichst wieder auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern bzw. eine Ihrem Leistungsvermögen entsprechende beschützte, ggf. dauerhafte Beschäftigung anzubieten.
Sofern Ihre
Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist können Sie berufliche Fördermaßnahmen im Anschluss an medizinische Rehabilitationsleistungen im
Rehabilitationszentrum RPK Oldenburg erhalten. Hierzu zählen Arbeitserprobungen (Praktika), berufliche Anpassungsmaßnahmen, ggf. auch die Einleitung von Ausbildung bzw. Umschulung,
z. B. in Berufsförderungs- bzw. Berufsbildungswerken oder bei
regionalen Berufsbildungsträgern. Eine
Förderung „on the Job“* kann je nach Hilfebedarf und Fähigkeiten auch in Kooperation mit
externen Betrieben* oder aber in unseren eigenen Einrichtungen der Berufsförderung erfolgen. In der beruflichen Eingliederungsphase können Sie eine
begleitende ambulante Nachsorge erhalten, sofern diese zur Sicherung des Rehabilitationserfolges notwendig sind.
Sofern Ihre
volle Erwerbsunfähigkeit bereits festgestellt wurde stehen Ihnen die Fördermaßnahmen unserer
Werkstatt ProTechna mit dem
Eingangsverfahren, dem
Berufsbildungsbereich, und dem
Arbeitsbereich mit zum Teil dauerhaft geschützten Arbeitsplätzen zur Verfügung. Hier erhalten Sie ein differenziertes Förderangebot mit Vermittlung von persönlichen und beruflichen Fähigkeiten, u. a. auch Berufsbildungsmaßnahmen mit Berufsabschluss der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer als Geselle bzw. Werker in verschiedenen Berufsfeldern.
Unser zahlreiches Angebot an beschützten Arbeits- und Berufsförderungsplätzen in den Bereichen:
- Industriemontage
- Lagerlogistik
- Fahrradgeschäft und Reparaturwerkstatt
- Hauswirtschaft
- Büro- EDV-Kommunikation
- Metallbau
- Tischlerei
- Landwirtschaft mit vorwiegender Milchwirtschaft und Kartoffelanbau
- Tiffanywerkstatt
Da unsere Mitarbeiter nach dem Berufsbildungsgesetz als Ausbilder zugelassen sind, können Sie bei uns ggf. auch eine Berufsausbildung zum Gesellen bzw. Werker einschl. Berufsschulbesuch abschließen. Erforderlich ist neben ihrer persönlichen Eignung und Fähigkeit eine Ausbildungsplatzanmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Unser Ziel ist hierbei, Ihnen eine möglichst fundierte Berufsförderung, ggf. auch Ausbildung entsprechend Ihrem Leistungsvermögen anzubieten und die Wiedereingliederung in reguläre Arbeitsverhältnisse zu fördern.